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   BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 8.14   

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https://dejure.org/2014,6947
BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 8.14 (https://dejure.org/2014,6947)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.2014 - 4 B 8.14 (https://dejure.org/2014,6947)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 2014 - 4 B 8.14 (https://dejure.org/2014,6947)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 108 Abs. 2; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Anforderungen an die Geltendmachung eines Verfahrensmangels bei Kritik an der Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Berufungsgerichts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 8.14
    Deshalb müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 25. November 1999 - BVerwG 9 B 70.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64 S. 8).
  • BVerwG, 31.07.2013 - 6 C 9.12

    Akademischer Grad; Doktorgrad; Gesetzesbestimmtheit; Unwürdigkeit; späteres

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 8.14
    Eine Hinweispflicht des Gerichts setzt indes voraus, dass das Gericht bei seiner Entscheidung auf eine rechtliche Sichtweise oder eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr, Urteil vom 31. Juli 2013 - BVerwG 6 C 9.12 - NVwZ 2013, 1614 Rn. 38).
  • BVerwG, 02.05.2012 - 10 B 10.12

    Aufklärungsrüge; Entscheidung auf nicht hinreichender Tatsachengrundlage;

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 8.14
    Im Ergebnis beschränkt sich die Verfahrensrüge damit auf eine Kritik an der Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Berufungsgerichts, die, auch wenn sie zutreffen sollte, grundsätzlich keinen Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO aufzeigen könnte (Beschluss vom 2. Mai 2012 - BVerwG 10 B 10.12 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 65 Rn. 7) und daher nicht zur Zulassung der Revision führt.
  • BVerwG, 13.01.2014 - 4 BN 37.13

    Beurteilung der Abgrenzung eines Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung durch

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 8.14
    Die Beschwerde wirft dem Oberverwaltungsgericht ferner eine Überraschungsentscheidung und damit einen Verstoß gegen das Gebot rechtlichen Gehörs (§ 108 Abs. 2 VwGO) vor (vgl. Beschluss vom 13. Januar 2014 - BVerwG 4 BN 37.13 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 25.06.2013 - 4 BN 21.13

    Klärungsbedürftigkeit der Notwendigkeit der Durchführung eine

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 8.14
    In der Regel ist davon auszugehen, dass ein Gericht bei seiner Entscheidung die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (Beschluss vom 25. Juni 2013 - BVerwG 4 BN 21.13 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 25.11.1999 - 9 B 70.99
    Auszug aus BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 8.14
    Deshalb müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 25. November 1999 - BVerwG 9 B 70.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64 S. 8).
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